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Freihöfe in Königsbach: Lindenstraße 5.

OB KW47 OGK 03384 fbDas ehemalige Freihaus in der Lindenstraße 5 in den 1960er Jahren.
FKSG-Nr. 03384. Foto: Hermann Künzig.


Die Adelshöfe in Königsbach, sowie einige bürgerliche Höfe waren Freigüter, und ihre Hofstätten wurden als Freihäuser bezeichnet. Sie waren „frei von Frondiensten, Leibfällen, Schatzungen und anderen Beschwerden”. Das Bauholz für das Freihaus konnte kostenlos aus dem Fleckenwald bezogen werden.

Um 1713 gab es in Königsbach noch sieben Freihäuser. Vor 1700 waren es einige mehr, doch der 30jährige Krieg (1618-1648), die damit verbundenen schweren Feuersbrünste und die nahezu vollständige Zerstörung des Dorfes im Schreckensjahr 1622 forderten ihr Tribut. Nur die Schochstraße unterhalb des Steinhausberges und das Rathaus blieben damals erhalten. Auch in der Folgezeit hatte die Markgrafschaft noch einiges zu erleiden. Die Franzosen hatten zu Beginn des Krieges die Festung Philippsburg nördlich von Karlsruhe in ihre Gewalt gebracht. Von dort aus machten sie Raubzüge in das rechtsrheinische Gebiet, das nur unzulänglich durch deutsche Truppen geschützt war. Fast ungehindert zogen sie sengend und plündernd durch den Kraich- und Pfinzgau – auch durch Königsbach. Manche Besitzer von Freihäusern sahen sich in der Not der darauf folgenden Jahre gezwungen, die Schatzungsfreiheiten (Steuerfreiheit) ihres Hauses wieder an die Obrigkeit zu verkaufen.

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Die Besitzer von Freihäusern in Königsbach hatten zudem  „freien Wandel“, das heißt, sie hatten das Recht, sich für die fürstlich markgräfliche oder auch für die edelmännische Seite frei zu entscheiden. Dieses Recht hatten die anderen Bürger nicht. Bei ihnen wurde schon im Taufbuch eingetragen, ob sie markgräfische oder edelmännische Untertanen waren. Der „alte” Schultheiß Bertsch hatte sich z.B. mit seinem Freihaus nach 1709 auf die edelmännisehe Seite geschlagen, während das so genannte „Steinhaus“, das vorher edelmännisch gewesen war, sich unter fürstlich markgräflichen Schutz begab.

In der Lindenstraße 5 steht heute noch das aus dem 17. Jahrhundert stammende, gut erhaltene „Freyhaus von Joh. Gregorius Reinhardt und der Christina Reinhartin, geb. Kastnerin. Renoviert 1766.” Bei der Inschrift erkennt man das Wappen der Herren von Venningen. Also gehörte das Freihaus ursprünglich auf die edelmännische Seite. Reinhardt aber war bereits Amtmann auf fürstlicher Seite, was seinen „Wandel” zur markgräfischen Seite erklärt. Später wurde er nach Münzesheim versetzt, wo er 1779 starb. Die badische Regierung kaufte danach der Witwe die Schatzungsfreiheit des Königsbacher Hauses ab.

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oben rechts: Inschrift am Zierfachwerk. Diese Inschrift ist wohl erst bei der Renovierung 1979 angebracht worden, da sie auf dem Foto aus den 1960ern nicht vorhanden ist.
FKSG-Nr. 04603

Die Hausinschrift, die bis heute auf dem Türsturz erhalten ist. In der Mitte das Wappen der Herren von Venningen, die bis 1648 die Herrschaft über den edelmännischen Teil Königsbach hatte.
FKSG-Nr. 04614